Stoffe, die fr die Befrderung durch Temperaturkontrolle stabilisiert werden mssen, um gefhrlichen Reaktionen zu verhindern, sind nach Sondervorschrift A209 zur Befrderung im Luftverkehr nicht zugelassen.

Bei einer chemischen Stabilisierung ist auerdem die Sondervorschrift A209 zu beachten. Diesem Stoff wurde daher fr die Datenbank GEFAHRGUT zustzlich zu den Angaben in Tabelle 3-1 die Sondervorschrift A209 zugeordnet.

Sollte der Stoff bei Befrderung in Verpackungen eine Temperatur der selbstbeschleunigenden Polymerisation (SAPT) von mehr als 75 C und eine Reaktionswrme von hchstens 300 J/g aufweisen, so muss diese Sondervorschrift nicht bercksichtigt werden. Der BAM liegen dazu keine konkreten Werte vor, weshalb hier konservativ entschieden wurde, die Sondervorschrift aufzufhren.